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Weniger Tierversuche: Industrie einigt sich auf Aktionsprogramm

Juni 24, 2006  
Gefunden unter Information

Weniger Tierversuche: Industrie einigt sich auf Aktionsprogramm, Kommission präsentiert Leitlinien für die Kennzeichnung von Kosmetika als “ohne Tierversuche erprobt”

Der Kampf gegen Tierversuche nimmt konkrete Formen an. Die von der Kommission initiierte “Europäische Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen” hat heute ein Aktionsprogramm veröffentlicht. Ihm liegt das so genannte 3 R-Konzept (replacement, reduction, refinement – Ersatz, Verringerung und Verfeinerung von Tierversuchen) zugrunde.

Die Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen wurde vor einem Jahr begründet. Mitglieder sind die Kommission, Wirtschaftsverbände[1] und Großunternehmen der Chemie-, Pharma-, Biotechnologie-, Pflanzenschutz- und Kosmetikbranche[2]. Zusätzlich hat die Kommission Leitlinien für die Kennzeichnung von Kosmetika als “ohne Tierversuche erprobt” herausgegeben[3]. Mit einheitlichen Regeln für diese Kennzeichnung wird der Irreführung des Verbrauchers und unlauterem Wettbewerb vorgebeugt. So kann glaubhaft zugesichert werden, dass der Hersteller und seine Zulieferer bei der Entwicklung des Produkts auf Tierversuche verzichtet haben, denn Kosmetikahersteller, die ein Produkt so kennzeichnen, müssen nachweisen können, dass sie keine Tierversuche durchgeführt haben.

Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, das für Unternehmen und Industrie zuständige Kommissionsmitglied: “Die Europäische Partnerschaft hilft, Alternativen zu Tierversuchen zu finden. Unseren Worten folgen nunmehr Taten. Ich fordere weitere Unternehmen auf, sich unseren gemeinsamen Bemühungen anzuschließen, die Zahl der für den Sicherheitsnachweis von Chemikalien und Kosmetika verwendeten Tiere zu senken.”

Janez Potocnik, das für Wissenschaft und Forschung zuständige Kommissionsmitglied: “Wir wissen aus Meinungsumfragen, dass der Tierschutz den europäischen Bürgern am Herzen liegt. Die Forschung kann alternative Testmethoden entwickeln, sodass dem Verbraucher ein größeres Angebot von Produkten zur Verfügung steht, die nicht an Tieren getestet wurden. Wir werden die Entwicklung und Validierung alternativer Testmethoden weiter aus Mitteln des Europäischen Forschungs-Rahmenprogramms fördern.”

Das Aktionsprogramm ist das erste Ergebnis der von der Industrie bekundeten Bereitschaft, auf Gebieten wie Forschung, Validierung alternativer Testmethoden und Austausch guter Praxis zusammenzuarbeiten.

Es umfasst vier Hauptthemen:

  • Gewinnung eines Überblicks über abgeschlossene und laufende 3R-Aktionen zur besseren Planung künftiger Aktionen und zur Bestimmung von Prioritäten
  • Festsetzung der Prioritäten für die künftige Forschung auf der Grundlage des 3R-Prinzips und Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben
  • Ermittlung, Verbreitung und Umsetzung guter Praxis bei der Anwendung des 3R-Prinzips
  • Einbeziehung des 3R-Prinzips in Regelungen und Entscheidungsprozesse
  • Validierung und Zulassung von auf dem 3R-Prinzip beruhenden alternativen Testmethoden

Rund 20 % der in Europa durchgeführten Tierversuche sind behördlich vorgeschrieben. Sie sind notwendig, um die hohen sicherheitsanforderungen für Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika, biotechnische Erzeugnisse, Lebensmittel und Tierfutter zu erfüllen. Es geht darum, alternative Methoden oder Strategien zu finden, die mindestens dasselbe Sicherheitsniveau gewährleisten wie Tierversuche.

Hintergrund

Je nach den verwendeten Stoffen und den hergestellten Produkten gelten für die einzelnen Industriezweige unterschiedliche Sicherheitsregeln. Im europäischen Recht werden Tierversuche als letztes Mittel bezeichnet, das nur anzuwenden ist, wenn die Sicherheit anders nicht zu gewährleisten ist. Alternative Methoden sind anzuwenden, sobald sie zur Verfügung stehen.

Die Förderung alternativer Methoden hat besonders dadurch an Bedeutung gewonnen, dass seit 2003 in Tierversuchen erprobte Kosmetika und Bestandteile von Kosmetika nach dem EU-Recht nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn es alternative Testmethoden gibt. Und ab 2009 dürfen sie selbst dann nicht mehr verwendet werden, wenn es keine alternativen Testmethoden gibt. Einige komplexe Tierversuche werden aber erst ab 2013 nicht mehr zulässig sein.

Auch die vorgeschlagene Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) enthält Bestimmungen zur Förderung alternativer Methoden, um die Zahl der Tierversuche so weit wie möglich zu senken. Mit alternativen Methoden zur Gewinnung von Gefahreninformation können Tierversuche stark eingeschränkt werden, was auch erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht. Nach Schätzungen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission können mit intelligenten Teststrategien in einem Zeitraum von 11 Jahren 1,3 bis 1,9 Millionen Tiere und 800 bis 1130 Millionen Euro eingespart werden[4].

Bisher sind in Europa 23 alternative Testmethoden validiert, die Validierung von 30 weiteren ist beim Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (ECVAM) im Gang. Das Aktionsprogramm soll die Arbeit des ECVAM erleichtern und Prioritäten für sie setzen.

Berichte über die Durchführung des Aktionsprogramms werden in der Konferenz der Europäischen Partnerschaft am 18. Dezember in Brüssel vorgelegt. Unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe, der Fachleute aus verschiedenen Bereichen, auch aus dem Tierschutz, angehören, wird das Aktionsprogramm regelmäßig überprüft.

[1] Europäischer Rat der Verbände der Chemischen Industrie (CEFIC), Europäischer Pflanzenschutzverband (ECPA), EuropaBio, Verbindungsausschuss der Europäischen Industrieverbände für Parfümerie- und Körperpflegemittel (COLIPA), Internationaler Verband der Seifen- und Waschmittelindustrie (A.I.S.E.) sowie der Europäische Pharma-Verband (EFPIA), Internationaler Verband für (IFAH)

[2] BASF, Bayer, Henkel, Johnson & Johnson, L’Oréal, Pfizer, Procter & Gamble, Unilever

[3] Empfehlung der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Verwendung von angaben, denen zufolge keine Tierversuche gemäß der Richtlinie 76/768/EWG durchgeführt wurden (ABl. L 158 vom 7.6.2006, S. 18).

[4] Nach dem “Vierten Bericht über die statistischen Angaben zur Anzahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuche und andere Wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere” (Dokument KOM (2005) 7 vom 20.01.2005) wurden 2002 in der EU 10,7 Millionen Tiere verwendet.

Quelle: Europa.eu

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