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EU Kommission verbietet 22 Haarfärbesubstanzen

Juli 24, 2006  
Gefunden unter Gesundheit, Information

Um die Sicherheit von Haarfärbemitteln für die Verbraucher zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission heute 22 Haarfarbstoffe verboten (siehe beigefügte Liste). Das Verbot betrifft Haarfärbemittel, für die von der Industrie keine Sicherheitsdossiers vorgelegt wurden. Der die Europäische Kommission beratende Wissenschaftliche Ausschuss hatte das Verbot dieser Stoffe empfohlen, nachdem eine wissenschaftliche Studie zu dem Schluss gelangt war, dass die Verwendung von Haarfärbemitteln über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem Blasenkrebsrisiko verbunden sein könnte. Das heutige Verbot ist der erste Schritt einer Gesamtstrategie, die im April 2003 mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern vereinbart worden war und deren Ziel es ist, eine Positivliste von Haarfarbstoffen aufzustellen, die als unbedenklich für die menschliche Gesundheit eingestuft werden. Das Verbot wird am 1. Dezember 2006 in Kraft treten. Zudem hat die Kosmetikindustrie 115 Sicherheitsdossiers für Haarfärbemittel eingereicht, die dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) der EU zur Begutachtung vorgelegt werden.

Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für das Ressort Unternehmen und Industrie, erklärte: „Stoffe, deren Sicherheit nicht nachgewiesen werden kann, werden vom Markt verschwinden. Unsere hohen Sicherheitsstandards schützen nicht nur die Verbraucher in der EU, sie geben auch der europäischen Kosmetikindustrie die nötige Rechtssicherheit.“

Die Strategie der Kommission zur Gewährleistung der Sicherheit von Haarfärbemitteln sieht vor, alle permanenten und nicht permanenten Haarfarbstoffe zu verbieten, für die die Industrie dem SCCP keine Sicherheitsdossiers vorgelegt hat oder zu denen der SCCP eine negative Stellungnahme abgegeben hat.

In einer öffentlichen Anhörung hatte die Kommission die Hersteller gebeten, Sicherheitsdossiers für ihre Stoffe vorzulegen. Diese auf wissenschaftlicher Basis erstellten Dossiers sollen beweisen, dass ein bestimmter Stoff kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucher birgt.

Von der Kosmetikindustrie wurden bis Ende letzten Jahres 115 Dossiers für Haarfärbemittel eingereicht, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) der EU bewertet werden. Der Wissenschaftliche Ausschuss wird seine endgültigen Stellungnahmen stufenweise abgeben (die nächsten Stellungnahmen werden im Oktober 2006 ergehen). Die Kommission wird dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Das heute verhängte Verbot betrifft 22 Haarfärbemittel, für die von der Industrie keinerlei Sicherheitsdossiers vorgelegt wurden. Das Verbot wurde nach dem Notifizierungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT) der WTO mitgeteilt. Da zu der Notifizierung keine Anmerkungen gemacht wurden, kann davon ausgegangen werden, dass das Verbot keine größeren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller von Haarfärbemitteln haben wird.

Die Sicherheit der oben erwähnten 115 Haarfarbstoffe wird derzeit vom SCCP bewertet, dessen endgültige Stellungnahmen der Kommission als Grundlage für weitere Entscheidungen über die Regulierung dieser Stoffe dienen werden.

Hintergrund

Der Markt für Haarfärbemittel in der EU erreichte 2004 einen Umfang von 2,6 Milliarden €, dies entspricht rund 8 % des Produktionswertes der Kosmetikindustrie in Europa.

Auf permanente Haarfärbemittel entfielen dabei 70-80 % des europäischen Marktes für Haarfärbeprodukte. Mehr als 60 % aller Frauen und 5-10 % der Männer färben sich die Haare, im Durchschnitt 6 bis 8mal pro Jahr.

In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2001 gelangte der SCCP zu dem Schluss, dass die möglichen Risiken der Verwendung bestimmter permanenter Haarfärbemittel Anlass zu Besorgnis geben. In einer zweiten Stellungnahme vom 17. Dezember 2002 erklärte der SCCP, es gebe epidemiologisch begründete Hinweise darauf, dass die regelmäßige und langfristige Verwendung von Haarfärbemitteln durch Frauen mit dem Auftreten von Blasenkrebs in Verbindung gebracht werden könne. Der Ausschuss empfahl eine umfassende Sicherheitsbewertungsstrategie für Haarfärbemittel einschließlich Vorschriften für die Prüfung der kosmetischen Inhaltsstoffe von Haarfärbemitteln auf ihre mögliche Genotoxizität oder Mutagenität.

Aufgrund der Stellungnahmen des SCCP vereinbarte die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Gesamtstrategie zur Regulierung von Haarfärbemitteln im Rahmen der Richtlinie 76/768/EWG. Wesentliches Element dieser Strategie ist ein Stufenkonzept, nach dem die Hersteller verpflichtet sind, zu bestimmten Terminen Sicherheitsdossiers für ihre Haarfarbstoffe vorzulegen, die dann vom SCCP begutachtet werden.

Die folgenden 22 Stoffe werden verboten:

  • 6-Methoxypyridin-2,3-diamindihydrochlorid
  • Naphthalin-2,3-diol
  • 1,2,4-Benzoltriamin, N-Phenyl
  • Pyridin, 3,5-Diamino-2,6-bis(2-Hydroxyethoxy)-, Dihydrochlorid
  • Phenol, 4-Amino-2-Methoxymethyl-, Hydrochlorid
  • 1H-Pyrazol, 4,5-Diamino-1-Methyl, Dihydrochlorid
  • 1H-Pyrazol-4,5-diamin,1-[(4-Chlorophenyl)methyl]-, sulfat (2:1)
  • 2-Amino-4-chlorphenol
  • 4-Hydroxyindol
  • 1,4-Benzoldiamin, 2-Methoxy-5-methyl-, Dihydrochlorid
  • Phenol, 5-Amino-4-fluoro-2-methyl-, Sulfat (2: 1) (Salz)
  • 3-Diethylaminophenol
  • 2,6-Pyridindiamin, N,N-Dimethyl-, Mono- (oder Di-) Hydrochlorid
  • N-Cyclopentyl-m-Aminophenol
  • N-(2-Methoxyethyl)benzol-1,4-diamindihydrochlorid
  • 1,3-Benzoldiamin, 4-Ethoxy-6-methyl und seine Salze
  • Naphthalin-1,7-diol
  • 3,4-Diaminobenzoesäure
  • Phenol, 2-Aminomethyl-4-Amino-, Dihydrochlorid
  • Solvent Red 1 (CI 12150)
  • Acid Orange 24 (CI 20170)
  • Acid Red 73 (CI 27290)

Quelle: Europa.eu

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