Neue Ausbildungsordnung kommt August 2008
Februar 7, 2007
Gefunden unter Friseur, Wirtschaft
Zentralverband hat die friseurhandwerkliche Berufsbildung erfolgreich modernisiert: Neue Ausbildungsordnung kommt August 2008.
Die neue Ausbildungsordnung zum Friseur/zur Friseurin wird am 1. August 2008 in Kraft treten. Dies wurde im laufenden Verordnungsverfahren nun endgültig festgeschrieben. Im Rahmen des Antragsgespräches haben das Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vereinbart, dass die vom ZV ausgearbeiteten Eckwerte zur neuen Ausbildungsordnung, die zuvor mit dem Sozialpartner ver.di abgestimmt worden waren, voll inhaltlich in die neue Ausbildungsordnung Eingang finden werden.
Intensivere Diskussionen gab es um die sogenannte „Gestreckte Gesellenprüfung”. Aber auch hier haben sich die Beteiligten am Ende darauf verständigt, sie in die neue Ausbildungsordnung zu übernehmen. Die neue Ausbildungsordnung wird die Kerntätigkeiten im Friseurhandwerk stärken und ergänzende Betätigungsfelder als sogenannte Wahlmodule im dritten Ausbildungsjahr vermitteln. Damit werden wieder mehr Ausbildungsbetriebe in die Lage versetzt, Ausbildungsleistungen zu erbringen. Ergänzend zu den vorhandenen Wahlmodulen wurde das Thema „Coloration” als fünftes Modul aufgenommen. Zustimmung fand auch, dass sich Friseurlehrlinge der Zukunft verstärkt mit dem Thema „Kundenmanagement” befassen. Dies schließt den Einblick in betriebliche Organisations- und Rezeptionsarbeit ein.
„Mit der neuen Ausbildungsordnung für das Friseurhandwerk wird das duale System gestärkt. Die Auszubildenden sind vom ersten Tag an im Betrieb und werden in die Arbeit am Kunden eingebunden. So können sie sich im betrieblichen Alltag bewähren. Gleichzeitig wird den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit eröffnet, ihre Ausbildung marktgerecht auszurichten und darüber hinaus die jugendlichen Berufseinsteiger besser individuell zu fördern”, sagte ZV-Hauptgeschäftsführer Rainer Röhr in Köln. Der weitere Zeitplan sieht so aus: Etwa Ende März wird die eigentliche Sachverständigenarbeit beginnen, die bis zum November 2007 abgeschlossen sein soll. Die Veröffentlichung der Verordnung wird etwa im Frühjahr 2008 erfolgen, damit das Inkrafttreten am 1. August 2008 gewährleistet ist.
Quelle: ZV des deutschen Friseurhandwerks