US-Millionenklage von Ex-Mitarbeiter
Februar 6, 2007
Gefunden unter Recht, Wella, Wirtschaft
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Der Darmstädter Haarpflege-Konzern Wella muss sich mit der millionenschweren US-Schadenersatzklage eines früheren Mitarbeiters auseinandersetzen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Wella AG erreichen wollte, dass die Zustellung der Klage für unzulässig erklärt wird.
Der ehemalige leitende Angestellte eines puertoricanischen Tochterunternehmens der Wella AG verlangt vor einem US-Gericht Schadenersatz in Höhe von mindestens 11 114 500 US-Dollar (8,6 Millionen Euro). Zur Begründung führt er seine Entlassung und Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Führungsposition an.
Die US-amerikanische Klageschrift wurde der Wella AG bereits 2003 im Wege der Rechtshilfe durch den Präsidenten des Amtsgerichts Darmstadt zugestellt. Den Antrag des Unternehmens auf Aufhebung der Zustellung wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Juni 2004 zurück. Vor dem Verfassungsgericht machte die Wella AG daraufhin geltend, dass die Klage «offensichtlich unzulässig» sei.
Dem widersprachen die Karlsruher Richter. «Ein evidenter Rechtsmissbrauch durch die Klageerhebung und deren Zustellung in Deutschland ist vorliegend nicht ersichtlich», heißt es in dem Beschluss. Die geltend gemachte Schadenersatzsumme belaufe sich zwar auf einen «beachtlichen Betrag». Dieser stehe aber «nicht ohne jeden Bezug zur behaupteten Rechtsverletzung und dem behaupteten Schaden». Der Kläger habe im Einzelnen aufgeschlüsselt, aus welchen Posten sich seine Forderung zusammensetzt.
Die Klage-Zustellung verletzte nicht die verfassungsmäßigen Rechte der Wella AG, insbesondere nicht ihre allgemeine Handlungsfreiheit. Nach dem Haager Zustellungsübereinkommen dürfe ein Staat die Zustellung einer Klage nur verweigern, wenn seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit gefährdet seien.
(AZ: 2 BvR 1133/04 – Beschluss vom 24. Januar 2007)
Quelle: business-wissen.de