Wella droht doch (!) keine US-Millionenklage von Ex-Mitarbeiter
Februar 9, 2007
Gefunden unter Recht, Wella, Wirtschaft
Wella droht keine US-Millionenklage von Ex-Mitarbeiter: Der Darmstädter Haarpflege-Konzern Wella braucht keine millionenschwere US-Schadenersatzklage eines früheren Mitarbeiters zu befürchten.
Der Streit sei “auf dem Weg eines außergerichtlichen Vergleichs beigelegt worden”, erklärte das Unternehmen am Freitag in Darmstadt. Der ehemalige leitende Angestellte eines puertoricanischen Tochterunternehmens hatte vor einem US-Gericht Schadenersatz in Höhe von mindestens 11 114 500 US-Dollar (8,6 Millionen Euro) verlangt. Zur Begründung führte er seine Entlassung und Nichtberücksichtigung bei der Besetzung einer Führungsposition an.
Wella hatte parallel zu der Klage mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versucht zu erreichen, dass die Zustellung der Klage für unzulässig erklärt wird. Das Gericht verwarf jedoch in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde. Wella betonte dazu, trotz der Beilegung des Streits bereits im vergangenen Jahr sei die Beschwerde beim Bundesverfassungsgerichts aufrecht erhalten worden, “um die grundsätzliche Fragestellung nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Klagezustellung” zu klären.
In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hieß es, die Klage-Zustellung verletzte nicht die verfassungsmäßigen Rechte der Wella AG, insbesondere nicht ihre allgemeine Handlungsfreiheit. Nach dem Haager Zustellungsübereinkommen dürfe ein Staat die Zustellung einer Klage nur verweigern, wenn seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit gefährdet seien.
Quelle: Foerderland.de