Zentralverband gegen gesetzlichen Mindestlohn im Friseurhandwerk
Februar 3, 2007
Gefunden unter Friseur, Wirtschaft
Regionale Lösungen der Tarifparteien gefordert: In der Debatte um die Einführung eines Mindestlohnes spricht sich der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) dafür aus, die Bedingungen für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu lockern. Das gebe den Tarifparteien auf Landesebene die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschaftsentwicklung marktgerechte Mindestlöhne für alle Unternehmen in der Branche verbindlich festzulegen. Dafür müssten jedoch die derzeit hohen Anforderungen an den Organisationsgrad der Branchenverbände deutlich gesenkt werden.
Der Zentralverband spricht sich jedoch ausdrücklich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn im Friseurhandwerk aus. Denn dies stelle einen massiven Eingriff in die Tarifhoheit dar. ZV-Präsident Andreas Popp lehnte in einem Interview mit der Financial Times Deutschland entsprechende Vorstöße des Bundesarbeitsministeriums ab. Er begründete die Ablehnung mit den starken Unterschieden in der regionalen Entwicklung der Friseurbranche. Nach Auffassung des Zentralverbandes würden vor allem Betriebe in den neuen Ländern in Schwierigkeiten kommen, weil die Tariflöhne im ostdeutschen Friseurhandwerk gegenwärtig unter dem geforderten Mindestlohn von 7,50 EUR lägen. Die Folgen einer solchen Regelung wären kontraproduktiv, denn sie würden sich negativ in der regionalen Beschäftigungsentwicklung niederschlagen und zudem einen weiteren Anreiz zur Schwarzarbeit geben. Schließlich gibt der Zentralverband zu Bedenken, dass ein flächendeckender Mindestlohn von 7,50 EUR insbesondere für die Betriebe, die sich im Grenzland zu den östlichen EU-Nachbarstaaten befinden, unüberwindbare Probleme darstelle. ZV-Präsident Popp: „Die Mindestlohnfrage kann im Friseurhandwerk sinnvoller Weise nur zwischen den Tarifpartnern unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Branchensituation beantwortet werden.”
Quelle: ZV des deutschen Friseurhandwerks