Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze
März 19, 2007
Gefunden unter Friseur, Wirtschaft
Frühjahrstagung: Zentralverband und Landesverbände diskutieren aktuelle Themen: Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze
Das Friseurhandwerk wehrt sich gegen die Regelungswut der Politik. Einen Mindestlohn für Friseure lehnt die Branche ab und will dies gegenüber der Politik auch deutlich machen. Darin war man sich auf der Frühjahrstagung des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) einig. „Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze und schaden damit sowohl den Unternehmen wie den Beschäftigten”, sagte ZV-Präsident Andreas Popp im Kreis der Landesinnungsmeister und Geschäftsführer der Landesverbände (LIV) in Köln. In Hinblick auf die Reform der Unfallversicherung mahnten Zentralverband und Landesverbände, auf zusätzliche Belastungen der Betriebe zu verzichten. Neben den Diskussionen um Mindestlohn und Unternehmerpflichtversicherung gehörten auch die Strukturreform und die neue Ausbildungsordnung zu den zentralen Themen in Köln.
Mindestlohn: Friseurhandwerk ist nicht Spielball politischer Deals in der Koalition
Heftige Kritik äußerten die Vertreter von ZV und LIV an der aktuellen Mindestlohn-Debatte in der Großen Koalition. „Das Friseurhandwerk soll nicht zum Spielball einer Politik werden, die wider alle wirtschaftliche Vernunft derzeit frei nach dem Motto ”šGibst du mir ein wenig Mindestlohn, geb’ ich dir ein wenig Kombilohn’ agiert”, sagte ZV-Präsident Popp. Einen gesetzlichen Mindestlohn lehnt der Zentralverband kategorisch ab, weil er einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten würde. Darüber hinaus würde die Einführung von Mindestlöhnen einen spürbaren Beschäftigungsabbau nach sich ziehen und die Unternehmen einer noch stärkeren Schwarzmarkt-Konkurrenz ausliefern. Auch die Idee von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering stößt in der Branche auf Ablehnung. ZV-Präsident Andreas Popp betonte in Köln: „Im Friseurhandwerk gibt es keine Entsende-Problematik und insofern entbehrt der Versuch, die Friseurbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen ihrer ursprünglichen Grundlage.” Der Zentralverband nimmt die tarifpolitische Aufgabe im Friseurhandwerk sehr ernst und regt stattdessen an, das System der Tarifkonditionen weiterzuentwickeln. Der Zentralverband wird sich intensiv in die politische Diskussion einschalten. Nach der internen Abstimmung mit den LIV sowie den Gesprächen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird er nun in den nächsten Wochen die Position des Friseurhandwerks gegenüber den Meinungsbildern in Parlament und Regierung artikulieren und in die Schaltstellen der politischen Entscheidungsfindung einbringen.
Reform der Unfallversicherung: keine zusätzliche Belastung der Betriebe!
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund europäischer Liberalisierungspolitik steht die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Prüfstand. Dabei ist in den Planungen der Politik ein stärkerer Lastenausgleich zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften vorgesehen. Der Zentralverband gibt zu bedenken, dass dieser neue Strukturausgleich nicht zu Lasten des Friseurhandwerks gehen dürfe, und fordert, dass das Friseurhandwerk – wie bisher – von zusätzlichen Belastungen befreit bleibe. In der Diskussion um den Erhalt oder Wegfall der Unternehmerpflichtversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wurden die Auswirkungen beleuchtet. „Ein Wegfall der Versicherung hätte spürbare Beitragssteigerungen zur Folge”, erklärte Rudolf Meyer, Mitglied in den Vorständen von Zentralverband und BGW. „Zudem ist dieser günstige Versicherungsschutz insbesondere für Friseurunternehmer, die denselben Risiken ausgesetzt sind wie die Arbeitnehmer, ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung. Für den Fall einer Umwandlung in eine freiwillige Unternehmerversicherung muss den Mitgliedsbetrieben klar gemacht werden, welche Vorteile diese gegenüber vergleichbaren Angeboten privater Versicherungen bietet.”
Strukturreform: gerechte Aufgabenteilung zwischen Verbänden und Kammern finden
Im Zentrum der Strukturreform der Handwerksorganisationen steht die klare Abgrenzung der Aufgaben von Handwerkskammern und Verbandsorganisationen. Richtungsweisend ist dabei der Beschluss der ZDH-Vollversammlung, in dem der Primat der Verbände in allen fachlichen Fragen und die vorrangige Zuständigkeit in arbeits-, sozial- und tarifrechtlicher Beratung festgeschrieben ist. In einigen Regionen wie zum Beispiel NRW ist bereits ein vielversprechender Dialog über Aufgabenverteilung und Kooperation entstanden. Aus anderen Regionen wird berichtet, dass sich Kammern nur wenig verhandlungsbereit zeigen. Zentralverband und LIV betonten in Köln die Notwendigkeit, im Engagement für eine gerechte und tragfähige Kompromisslinie in dieser Frage nicht nachzulassen. Die Verbandsorganisationen setzen dabei auf die fach- und gewerkspezifische Betreuung und Interessenvertretung ihrer Betriebe.
Zentralverband hat die friseurhandwerkliche Ausbildung erfolgreich modernsiert
Die neue Ausbildungsordnung für das Friseurhandwerk wird 2008 kommen. Deren Modernisierung kann als besonders gelungen gelten, weil sie Bewährtes erhält und Zukunftsweisendes integriert. „Mit der neuen Ausbildungsordnung für das Friseurhandwerk wird sowohl das duale System gestärkt, als auch den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit eröffnet, ihre Ausbildung marktgerecht auszurichten und die jugendlichen Berufseinsteiger besser individuell zu fördern”, sagte ZV-Hauptgeschäftsführer Rainer Röhr. Dies sei natürlich auch ein schöner Erfolg für den ZV-Berufsbildungsausschuss, da die von ihm erarbeiteten Eckpunkte vollinhaltlich übernommen würden. Die neue Ausbildungsordnung werde zudem die Überarbeitung der Überbetrieblichen Unterweisung und im Anschluss auch eine Reform der Meisterprüfung erforderlich machen.
Quelle: ZV des deutschen Friseurhandwerks