IKW: Aufklärung der Verbraucher über Allergien auf Haarfarben gewährleistet
April 19, 2007
Gefunden unter Gesundheit, Wirtschaft
Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) hat folgende Presse-Mitteilung veröffentlicht: Umfangreiche Aufklärung der Verbraucher über Allergien auf Haarfarben gewährleistet
Die Europäische Kommission hat am 29.3.2007 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie bekannt gibt, dass sie ihre bisherige Haarfarbstrategie durch neue Daten zur Sensibilisierung ergänzen will. Das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCP) hat im Rahmen der umfangreichen Strategie zur Bewertung aller in Haarfarben eingesetzten Haarfarbstoffe 46 Stoffe hinsichtlich ihres sensibilisierenden Potentials bewertet.
Dazu nimmt der IKW wie folgt Stellung:
Die Hersteller sind für die von Ihnen vermarkteten Produkte verantwortlich und sichern die Haarfarbstoffe umfangreich toxikologisch ab. Hierzu gehören auch Daten zur Sensibilisierung. Diese Daten, die die Sicherheit der Stoffe belegen, wurden im Rahmen der gemeinsamen Initiative dem unabhängigen, wissenschaftlichen Expertengremium (SCCP) der EU-Kommission vorgelegt. 27 der genannten 46 wurden bereits vom SCCP positiv für den Einsatz in Haarfarben bewertet.
Die Bewertung der Stoffe im Memorandum berücksichtigt nur die Eigenschaften des Stoffes in seiner reinen Form. Diese Einstufung gibt keinen Hinweis auf das Risiko für den Verbraucher unter Berücksichtigung der Exposition im kosmetischen Fertigprodukt.
Haarfarben sind kosmetische Mittel und unterliegen den umfangreichen und strengen Regelungen der Kosmetik-Gesetzgebung. Sie werden tagtäglich von Millionen zufriedenen Verbrauchern verwendet. Außerdem müssen alle am Markt befindlichen Produkte einer Sicherheitsbewertung von Experten unterzogen werden. Darüber hinaus unterliegen kosmetische Mittel umfangreichen Kontrollen durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Haarfarben repräsentieren damit im Sinne des Verbraucherschutzes ein Höchstmaß an Sicherheit.
Eine im IKW seit 31 Jahren erstellte jährliche Statistik über Unverträglichkeiten beim Gebrauch kosmetischer Mittel erfasst die Fälle von Haut- oder Schleimhautreizungen sowie allergischer Reaktionen und zeigt gleich bleibend im Durchschnitt 1,1 Unverträglichkeit auf eine Million verkaufte Packungen. Durch diese Zahlen wird die hohe Sicherheit von kosmetischen Mitteln für den Verbraucher belegt.
Langjährige Erfahrung und sorgfältige Beobachtung des Marktes zeigen, dass allergische Reaktionen auf Haarfarben bei einzelnen Verbrauchern mit entsprechender individueller Veranlagung vorkommen.
Die Hersteller informieren daher die Verbraucher und Friseure aktiv über das Vorkommen möglicher allergischer Reaktionen, z.B. durch Faltblätter, in Internetauftritten etc. So haben sie vorsorglich die bisherigen vom Gesetzgeber empfohlenen Warnhinweise auf den Verpackungen noch weiter erläutert, um die Sicherheit der Verbraucher weiter zu erhöhen. Zusätzlich ist der Hinweis aufgenommen, bei Verdacht vor Anwendung des Produktes einen Allergietest durchführen zu lassen.
Auch im Friseurhandwerk setzt die Kosmetikindustrie gemeinsam mit den Inhabern der Salons auf die Vermeidung von Allergien. Bereits 1992 startete eine gemeinsame Informations- und Präventionskampagne der zuständigen Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks und des Industrieverbandes Friseurbedarf. Diese Initiative und weitere Maßnahmen zum Hautschutz in Friseursalons (TRGS 530) führten in nur wenigen Jahren zu einer Reduzierung der gemeldeten Allergieverdachtsfälle bei Friseuren um 50 Prozent. Mit einfachen Maßnahmen zum Hautschutz konnte so das Risiko einer berufsbedingten Allergie bei Friseuren in Deutschland nachhaltig gesenkt werden. Die Zahlen der BGW zeichnen deutsche Friseure als besonders vorbildlich in der gesamten EU aus.
Verbraucher, die Anlass zu der Befürchtung haben, auf Haarfarben allergisch zu reagieren, bieten die Hersteller telefonische Beratung an. Die Service-Nummern sind auf den Packungen angegeben.
Frankfurt am Main, 29.3.2007