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Rassismus-Urteil gegen L’Oréal

Juli 12, 2007  
Gefunden unter Loréal, Wirtschaft

Blau-Weiß-Rot statt dunkler Haut: Weil L’Oréal hellhäutige Verkäuferinnen gesucht hat, die “BBR” sein sollten, wurde der Kosmetikkonzern in Frankreich nun wegen Rassismus verurteilt. Das bei Rechtsextremen beliebte Kürzel steht für “Bleu, blanc, rouge” – die Nationalfarben Frankreichs.

Ein Pariser Gericht hat den Kosmetikkonzern L’Oréal wegen rassistischer Diskriminierung verurteilt. Die Tochtergesellschaft Garnier hatte bei der Suche nach Frauen für eine Werbekampagne dunkelhäutige Kandidatinnen ausgeschlossen. Garnier und die beauftragte Agentur wurden in dem Präzedenzfall zu jeweils 30.000 Euro verurteilt. Es ist das erste Mal, dass ein großes Unternehmen in Frankreich eines solchen Vergehens für schuldig befunden wurde. Aufgebracht hatte den Fall die Menschenrechtsorganisation SOS Racisme.

Im Jahr 2000 suchte Garnier Verkäuferinnen für das Shampoo Fructis in Supermärkten außerhalb von Paris. Die Frauen sollten Proben verteilen und mit potentiellen Käuferinnen über Frisiermöglichkeiten reden.

Profil der Promoterinnen
Ein im Juli 2000 versandtes Fax legte das Profil der Promoterinnen fest. Danach sollten sie zwischen 18 und 22 Jahre alt sein, Konfektionsgröße 38 bis 42 tragen und “BBR” sein. Die Initialen stehen für “bleu, blanc, rouge”, die Farben der französischen Flagge. SOS Racisme argumentierte, die Abkürzung würde von der extremen Rechten verwendet, um Franzosen nicht-afrikanischer, -arabischer oder -asiatischer Herkunft zu bezeichnen.

Eine Mitarbeiterin der Agentur bestätigte vor Gericht die Vorwürfe. Ein Garnier-Vorgesetzter habe sie angefahren, er habe genug von ihr und “ihren Arabern”. Eine zweite Person erzählte, die Bewerbungen von Kandidaten mit fremdländisch klingenden Namen seien sofort aussortiert worden.

Vorwand
Eine Dritte gab zu Protokoll, sie habe geeignete farbige Bewerberinnen mit dem Vorwand ablehnen müssen, alle Plätze seinen bereits vergeben. Hunderte Personen waren von dem Vorgang betroffen. Erstinstanzlich war L’Oréal 2006 freigesprochen worden. Das Pariser Berufungsgericht entschied nun anders. Umfragen zufolge bevorzugen drei von vier Firmen in Frankreich nicht-farbige Beschäftigte. Rassismus bei der Stellenbesetzung ist ein Dauerthema in der Öffentlichkeit. Im zurückliegenden Wahlkampf hatten sich die Kandidaten mit Vorschlägen überboten, dagegen vorzugehen. Die neue Regierung fördert ausdrücklich anonyme Bewerbungen, in denen weder Name noch Anschrift des Kandidaten zu erkennen ist.

Neue Rassismus-Abteilung
Justizministerin Rachida Dati, die erste Ministerin Frankreichs nordafrikanischer Abstammung, ordnete an, Abteilungen in den Staatsanwaltschaften zu schaffen, die rassistische Diskriminierung verfolgen. L’Oréal wies alle Vorwürfe zurück und kündigte an, bis vor den obersten Gerichtshof zu ziehen. “Wir tolerieren keinerlei Form von Rassismus und Diskriminierung”, heißt es in einer Mitteilung. Der weltweit größte Kosmetikkonzern (Slogan: “Weil Sie es sich wert sind”) zeigt sich stolz darauf, viele Nationalitäten unter einem Dach zu versammeln.

Artikel von Michael Kläsgen (sueddeutsche.de)

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